Archive for the ‘ Internet ’ Category

Kano’s Untergrund: Das Label, nur noch eine Fußnote?

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Immer wieder sehe ich mich auf digitaler Ebene um und habe das Gefühl, entgegen der physischen Medien, dass die Labels mehr und mehr als Fußnote im Geschehen untergehen, in erster Linie was die neuen Streaming-Portale a la Spotify oder Napster anbelangt. Zweifelsohne wird das, zumindest für den Endhörer, das Medium der Zukunft sein, allein schon um seine Lieblingsmusik immer auf dem Smartphone dabei zu haben, ohne im Vorfeld diverse Verkabelungen legen oder Speicherkarten wechseln zu müssen. Die Labels selbst, die einen Titel veröffentlichen, stehen dabei nur noch als Randnotiz neben dem Artwork, ohne jegliche weiterführende Links oder Informationen, es interessiert vermutlich auch keinen was das Label sonst noch so zu bieten hat, oder wird davon ausgegangen das der Hörer damit eh nichts anfangen kann und sowieso nur noch künstlerorientiert agiert.

Nun gut, objektiv betrachtet ist das rein digitale Label-Konzept auch schon wieder obsolet, per Vertrieb-2-go kann im Grunde jeder seinen Sound veröffentlichen, auch wenn man hier noch einen Pseudo-Label-Name angeben muss, obwohl man sich am Ende doch nur selbst released. Ob der Sound gut klingt, oder das Artwork auch optisch ansprechend ist, ist hier erstmal nachrangig, könnte man zumindest denken wenn man sich so manche Sachen anhört bzw. ansieht. Doch genau da setzt doch eigentlich die Label-Arbeit an, zumindest sollte sie das, die Präsentation des Gesamtkunstwerks und als Katalysator für Qualität, oder etwa nicht? Doch wo soll die Motivation her kommen, wie sollen Labels ihre Künstler richtig repräsentieren wenn sich die Labels selbst nicht richtig präsentieren können, was natürlich auf diversen Portalen am effektivsten ist, doch gerade hier wird man mit der Unfähigkeit diverser Shops konfrontiert. Teilweise schaffen es diese nicht einmal den Track- oder Künstlernamen richtig zu übernehmen, einfach einen Titel wegzulassen oder diese in nicht einmal annähernd passende Kategorien zu stecken. Diese Fehler ändern zu lassen ist meist langwierig und nervenaufreibend, bis fast unmöglich. Wo also solle die Motivation noch her kommen? So manche Label-Webseite wurde bereits auf reine Audio-Links zu externen Plattformen reduziert, ohne jegliche weitere Informationen zu den Künstlern oder dem Label selbst, ist das schon die Vorstufe der Resignation? Ist das Label nur noch Mittel zum Zweck weil die direkte Verbindung von Künstler zum Vertrieb oder den Shops noch fehlt, das notwendige Übel quasi um auf Beatport zu kommen und als Geldeintreiber zu fungieren? Im Grunde kann man als Künstler mit gewissen Fähigkeiten und ein wenig Budget von A bis Z auch alles selbst machen, hat man dann nicht den gleichen „Erfolg“?

Ich denke nicht! Ich freu mich daher doch sehr das es viele, gerade neue, Labels gibt die den medialen Widrigkeiten Stand halten und ihren eigenen Kurs mit Konsequenz und Leidenschaft fahren. So sind Labels doch noch immer Plattformen für neue Künstler mit denen sich diese auch identifizieren können und ein gewisses Statement setzen. Die Label-Arbeit ist und bleibt daher wichtig, nicht zu letzt um die Künstler von den Peripherieaufgaben zu entlasten um der Kreativität die notwendigen Freiräume zu schaffen, auch wenn das sichtlich nicht immer von allen Medien gewürdigt wird, da, entgegen den Labels, hier doch Profitgier die treibende Kraft ist. Ich hoffe natürlich, dass sich das in Zukunft wieder zum Besseren wendet, so sollten auch die Hörer die Labels ihrer Lieblingskünstler dem entsprechend supporten!

Natürlich bin ich sehr auf eure persönliche Meinung zu diesem Thema gespannt.

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GEMA VR-Ö – Grundsätzliches, Podcasts & Webradios

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Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) sowie der Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) haben die Verhandlungen über den Tarif VR-Ö abgeschlossen. Der Tarif regelt die Vervielfältigungen bzw. Kopien von Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe hergestellt werden. Die ab 01.April 2013 kommenden Tarife für DJs stehen damit fest, wobei wir uns vom eigentlichen Thema, des für eine Zahlungspflicht ursächlichen Kopiervorgangs eines einzelnen Titels, abwenden und eher zwei grundlegenderen Fragen widmen möchten.

Am Anfang steht grundsätzlich erst einmal die Frage, ist ein Titel überhaupt von der GEMA geschützt, denn nur dann kann überhaupt eine Zahlungspflicht für diesen Titel entstehen. Dazu muss man im Grunde “nur” herausfinden ob der jeweilig urhebende Künstler, im Folgenden Produzent genannt, des gesuchten Titels selbst, oder sein Verlag (hier kann man eigentlich davon ausgehen), Mitglied der GEMA oder einer ihrer Schwestergesellschaften im Ausland ist. Bei insgesamt 73 Gegenseitigkeitsverträgen, die die GEMA mit anderen Verwertungsgesellschaften getroffen hat, dürfte jedoch so ziemlich die ganze Welt abgedeckt sein. Im Umkehrschluss ist ein Titel daher als ungeschützt zu betrachten, wenn der Produzent des Titels kein Mitglied der GEMA oder einer anderen etwaigen Verwertungsgesellschaft ist. In der Folge muss somit für diese Titel auch Nichts gezahlt werden. Komplizierter wird es dann schon wenn bei der Produktion eines Titels mehrere Personen mitgewirkt haben, üblicher Weise wird das bei Kooperationen, Features und natürlich Remixen der Fall sein. Um die Zahlungspflicht auszulösen reicht es bereits, dass einer der Mitwirkenden GEMA-Mitglied ist. Das erschwert die Suche nach dem heiligen Gral, gerade bei den im Bereich der elektronischen Musik üblichen Remix-Fluten, natürlich ungemein.

Für die  DJs ergibt sich daher die nahezu unlösbare Aufgabe herauszubekommen welche der Produzenten, deren Titel sich in der eigenen Musiksammlung befinden, Mitglied der GEMA oder einer anderen der unzähligen Verwertungsgesellschaften sind. Wie genau das in Zukunft auch praktisch aussehen soll ist bisher noch nicht wirklich geklärt, wobei laut GEMA sich der DJ selbst nicht darum kümmern muss ?!? Aus unserer Sicht stehen hier in erster Linie die Produzenten, Labels und Verlage in der Bringpflicht den Konsumenten ihrer Tracks diese Informationen zukommen zu lassen. Wir können uns ebenso gut vorstellen, dass die jeweiligen Download-Portale und Promo-Anbieter (sofern diese nicht bereits selbst die Lizenz gezahlt haben) diese Informationen direkt mit jedem Titel ausliefern, bzw. diese sichtlich markieren, ob das jedoch thematisiert wird werden wir wohl erst in den nächsten Monaten erfahren. An dieser Stelle noch eine nicht unerhebliche Anmerkung, Produzenten die GEMA-Mitglied sind und parallel dazu ihre eigenen, durch die GEMA-Mitgliedschaft automatisch geschützten Titel öffentlich spielen, müssen hierfür ebenfalls zahlen, auch wenn sie faktisch Urheber des Titels sind.

Kommen wir also zum zweiten, noch unerfreulicheren Punkt, und die meisten werden es sicherlich auch schon befürchtet haben, zumal es gerade für die unliebsam genannten “Bedroom-DJs” nicht gut ausgehen wird. In der digitalen Welt sind Podcasts und Live-Streams, Audio wie auch Video, an der Tagesordnung, aber leider nicht von der Zahlungspflicht der GEMA ausgenommen. Grundsätzlich muss jeder, der seine Mixe öffentlich zur Verfügung stellt und dabei GEMA geschütztes Material spielt auch dafür zahlen. Es ist dabei unerheblich wie viel, bzw. ob überhaupt Zuhörer erreicht werden, allein das öffentliche Anbieten und die Möglichkeit, dass es andere anhören können reicht aus um die Zahlungspflicht auszulösen. Glück im Unglück für die DJs, die sich ausschließlich aufs Radio begrenzen, hier wird bereits durch den jeweiligen Sender die Lizenzgebühr abgeführt, das gilt ebenso für die Mix-Archive des Senders (Live-Mitschnitte). Ebenso werden die  so genannten Private-Modes nicht von der GEMA abgedeckt, wie es z.B. auf Soundcloud angeboten wird, bei denen man nur bestimmten Personen das Recht zum hören einräumt, der Mix selbst für die Öffentlichkeit allerdings nicht sichtbar/hörbar ist. Inwieweit das das Ruder noch herumreist bleibt natürlich fraglich. Für DJs die selbst keinen Verdienst durch ihr Auflegen haben, wird sich am Ende allein die Frage stellen, ob es überhaupt noch Sinn macht dieses Hobby weiter zu verfolgen.

Zum Thema wann genau tatsächlich für einen GEMA geschützten Titel zu zahlen ist, gibt es einen weiterführenden Artikel auf der De:Bug Webseite (http://de-bug.de/medien/archives/welche-djs-mussen-gema-zahlen.html), den man sich dringend mal zu Gemüte führen sollte. Eines wollen wir noch vorweg nehmen, es lebe das Vinyl, denn wer ausschließlich mit dem schwarzen Gold arbeitet, der ist mal ganz fein raus ;-) und wer seine, bereits vor dem 01.04.2013, umfangreiche Musiksammlung lizenzieren möchte kann diese, kulanter Weise bis, 31.12.2013 für einen Pauschbetrag von 125€ bei der GEMA anmelden. Alle neuen Titel werden direkt und pauschal nach Anzahl (keine ID Tracklisten) mit 0,13€ abgerechnet, entgegen etwaiger Gerüchte allerdings zum Glück nur einmalig und nicht jedes Jahr aufs Neue, sofern die Titel rein physisch auf der Platte bleiben wo sie sind.

Ein offizielles FAQ zum VR-Ö mit einer Menge an interessanten Infos könnt ihr hier HERUNTERLADEN

Alle Klarheiten beseitigt?

Hier noch die wichtigsten Fakten zum VR-Ö direkt von der GEMA (Pressemitteilung vom 14.03.2013):

Der Tarif VR-Ö regelt die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe von kopierten Musikwerken z. B. im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Clubs, Diskotheken. Die Lizenzierung erfolgt bei demjenigen, der für die Vervielfältigung verantwortlich ist, also bei demjenigen, der diese auch selbst vornimmt oder diese beauftragt.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Vergütung: Die Vergütung beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird. Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.
  • Bestehende Musikdatenbank: Vervielfältigungen, die vor dem 1.4.2013 vorgenommen wurden, können nachträglich über einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 125,00 EUR netto für alle Musikdateien lizenziert werden, sofern dieses bis zum 31.12.2013 erfolgt.
  • Sicherungskopien: Die Herstellung von Back-ups ist nicht vergütungspflichtig. Erst wenn die Sicherungskopie zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe aktiviert wird, ist diese einmalig in Höhe von pauschal EUR 125,- (oder als Einzellizenz 0,13 EUR je Musikwerk) zu vergüten. Gleiches gilt für das Überspielen einer Musikdatenbank von einem Datenträger auf einen anderen.
  • Gesamtvertragsnachlass: Die Mitglieder von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen hat, erhalten einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20%.

Bitte beachten Sie den umfassenden Fragenkatalog zum Tarif VR-Ö unter www.gema.de/vroe – Für Fragen rund um VR-Ö bietet die GEMA interessierten Nutzern eine Service-Hotline an. Ab 18.03.2013 bis 22.03.2013 steht montags bis freitags von 15:00 – 17:00 Uhr ein Tarifexperte zur Verfügung unter Telefon: 0800 440 8000

 

 

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Soundcloud – Je oller, Je doller!

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Soundcloud schießt den nächsten Vogel ab, so eben wurde veröffentlicht, dass das “Private-Sharing” von Tracks demnächst auf max. 20 Leute begrenzt werden soll, natürlich wieder mit der Begründung das Spamaufkommen reduzieren zu wollen, was schon irgendwie impliziert, dass Musik selbst als Spam betrachtet wird, ziemlich paradox für eine Seite die davon lebt. Um weiterhin alle Followers zu erreichen, sind die üblichen Streams/Dashboards laut Soundcloud völlig ausreichend, so Soundcloud selbst … ok kann man jetzt sicher drüber streiten, man geht halt auch nicht davon aus, dass man mehr als 20 engere musikalische Freunde hat, zudem hat sich damit auch das sich etwaig für DJs offene Schlupfloch erübrigt, dass an eine geschlossene Gruppe geteilte Musik keine öffentliche Aufführung i.S.d der neuen GEMA VR-Ö ist. Der Punkt am Ende bleibt, die zahlenden Kunden werden gepflegt in den Arsch getreten… erst Abkassieren und dann mal schön die ursprünglichen Bedingungen ändern wie es einem gerade gefällt … schauen wir mal wann sich so ein Verhalten rächt!

Am Rande jedoch eine vielleicht positive Nachricht, so soll es demnächst nur zwei Zahl-Accounts geben, einen kleinen für 79€ / Jahr und einen unlimited für 99 € / Jahr … das riecht irgendwie nach super Geschenk an die Nutzer, würde mich im Kapitalismus allerdings doch sehr verblüffen, denn der Sprung von 500 auf 99€ für den unlimited Account is doch schon enorm, von daher erstmal abwarten wie unlimited das dann wirklich ist.

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Polizeistaat Soundcloud und der Patriot-Act für Musik

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Um es kurz vorweg zu nehmen, da diese Diskussion bereits nach der Veröffentlichung auf Neon.de aufkam: Dieser Text zielt in erster Linie auf die Sicht der jenigen ab, die Musik auf Soundcloud bereitstellen und verbreiten möchten, sprich Produzenten, Labels, Promo-Anbieter etc … nur indirekt betrifft es die eigentlichen Hörer, i.e. Endverbraucher, nur falls sich jemand an der Phrase “es gäbe keine adäquate Alternative” stören sollte. Gerade im reinen Listening-Bereich gibt es diese natürlich en masse.

Die Frage “wer nutzt alles Soundcloud?” zu beantworten dauert sicherlich länger als sich der Frage “wer nutzt es nicht?” anzunehmen , was allein daraus resultiert, dass es keine wirklich adäquate Alternative gibt und SC damit quasi ein Monopol inne hat. Zu was sich jedoch Monopole in der Regel entwickeln zeigt die Vergangenheit zweifellos und da macht auch SC keine Ausnahme.

In letzter Zeit hört man im direkten Kontakt mit Bekannten, dass diese das Verhalten von SC gegenüber den zahlenden Kunden nur noch als frustrierend empfinden, denn hier findet anscheinden eine förmliche Unterjochung statt die jeden unter Generalverdacht stellt. Mit der gezielten Bekämpfung von Spam, so die offizielle Begründung, hat das jedoch nichts mehr zu tun, eher kommt es einer zufallsgenerierten Bekämpfung gleich. Teilweise werden Nutzern diverse Funktionen für Monate gesperrt und mit seltsamen Floskeln abgehandelt, die jeder Grundlage entbehren. “Sie haben in den letzten 24h ihre Sounds in mehr als 75 Gruppen gepostet” … ja wozu nutzt man Soundcloud denn, doch genau dafür, das verbreiten der “eigenen” Sounds! Allein als Webspace zum Uploaden und hosten von Daten sind bis zu 500€ im Jahr dann doch etwas zu viel. Man schießt hier definitiv um Lichtjahre über das Ziel hinaus und restriktiert genau die Funktionen, die den Grundstein dafür legen sich bei SC anzumelden und diese Plattform zu nutzen.

“Sie folgen zu vielen neuen Accounts in einer zu kurzen Zeit” , ja gut bei der Menge an Musik die einem vielleicht gefällt ist man doch gern Up-to-date was neue Künstler anbelangt, was bitte soll also der Scheiss? “Dein Like/Repost-Verhalten kommt uns etwas seltsam vor” , aha wie soll es denn unseltsam aussehen, da kommt einem doch eher das Verhalten von SC mehr als nur “etwas” seltsam vor! Die Funktion hätte man sich dann auch getrost sparen können, den genau hier geht auch der Angriff auf die “normalen” reinen Listening-Nutzer los, die quasi nur am hören neuer Sounds interessiert sind und auch zeigen wollen was ihnen gefällt.

Was hier abläuft ist reine Schikane und ein ordentlicher Tritt in den Allerwertesten der eigenen zahlenden Basis, was an sich schon dämlich ist, man sollte nie die Hand beißen die einen füttert, denn wo wäre SC jetzt ohne genau diese Leute? Die Unfähigkeit ordentliche Algorithmen zu entwickeln um Urheberrechtsverletzungen (so werden z.B. neu produzierte Tracks auf Grund von Urheberrechtsverletzungen einfach nicht frei geschaltet, wie auch immer das gehen soll, selbst wenn der Track gerade frisch aus CuBase rausgeflutscht ist) oder Spam zu unterbinden mündet in einer pauschalisierten Verurteilung und Blockierung von Allem was nur irgendwie, möglicherweise, eventuell den Anschein hat irgendetwas zu sein … woher kennen wir das denn?

 In diesem Sinne, lasst euch das nicht gefallen … Programmierer und Investoren dieser Welt, es wird Zeit eine Alternative zu schaffen, und Eines verspreche ich, an Zulauf von neuen Nutzern wird es definitiv nicht mangeln !!!

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