Archive for the ‘ Discohouse ’ Category

Kris Menace feat. Black Hills – Waiting For You (Compuphonic)

Compu28-Waiting-For-You-Cover

Gerade noch bei ARTE Tracks zu sehen, droppt Kris Menace seine nächste, wohl spannendste Singleauskopplung des international gefeierten Albums ‚FEATURES‘. Mit ‚WAITING FOR YOU‘ präsentiert der Produzent aus der Pfalz eine gefühlvolle Kollaboration mit Black Hills, einem talentierten Sänger aus Washington DC.  Die Soundstruktur des Tracks beschreibt eine wundervolle Melange aus druckvollen, temporeduzierten Drums und leichtfüßigen sowie eingängigen Synthies. Die Vocals tänzeln beinahe greifbar über die treibenden Beatgerüste und verleihen dem Track einen unnachahmlichen Charme. Auch das Remixpaket strotzt vor Intensität und Klangfülle: OLIVER (Kitsuné, LA), ‘Fingerpaint‘ (die Hälfte von Classixx, LA)’, Dosem (Soma), Volta Cab (Isaev) and Vincent Fries (Work It Baby) greifen den Geist des Originals auf und interpretieren mit zukunftsweisenden Produktionen, energiegeladen und filigran zugleich.

Black Hills:
“I had so many vocal ideas for “Waiting for You,” and Kris built the song in just the most beautiful way. When I first heard the demos, I was immediately transported to the clubs’ bright lights and dark corners–I knew the lyrics had to capture that sense of excitement and possibility, when the night can take you anywhere. Listening to it now, even, I can’t wait for what’s ahead! “

Kris Menace:
“I want that people feel good and special about listening to this track. Its just got something magical about it”

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GEMA VR-Ö – Grundsätzliches, Podcasts & Webradios

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Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) sowie der Berufsverband Discjockey e.V. (BVD) haben die Verhandlungen über den Tarif VR-Ö abgeschlossen. Der Tarif regelt die Vervielfältigungen bzw. Kopien von Musikwerken aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe hergestellt werden. Die ab 01.April 2013 kommenden Tarife für DJs stehen damit fest, wobei wir uns vom eigentlichen Thema, des für eine Zahlungspflicht ursächlichen Kopiervorgangs eines einzelnen Titels, abwenden und eher zwei grundlegenderen Fragen widmen möchten.

Am Anfang steht grundsätzlich erst einmal die Frage, ist ein Titel überhaupt von der GEMA geschützt, denn nur dann kann überhaupt eine Zahlungspflicht für diesen Titel entstehen. Dazu muss man im Grunde “nur” herausfinden ob der jeweilig urhebende Künstler, im Folgenden Produzent genannt, des gesuchten Titels selbst, oder sein Verlag (hier kann man eigentlich davon ausgehen), Mitglied der GEMA oder einer ihrer Schwestergesellschaften im Ausland ist. Bei insgesamt 73 Gegenseitigkeitsverträgen, die die GEMA mit anderen Verwertungsgesellschaften getroffen hat, dürfte jedoch so ziemlich die ganze Welt abgedeckt sein. Im Umkehrschluss ist ein Titel daher als ungeschützt zu betrachten, wenn der Produzent des Titels kein Mitglied der GEMA oder einer anderen etwaigen Verwertungsgesellschaft ist. In der Folge muss somit für diese Titel auch Nichts gezahlt werden. Komplizierter wird es dann schon wenn bei der Produktion eines Titels mehrere Personen mitgewirkt haben, üblicher Weise wird das bei Kooperationen, Features und natürlich Remixen der Fall sein. Um die Zahlungspflicht auszulösen reicht es bereits, dass einer der Mitwirkenden GEMA-Mitglied ist. Das erschwert die Suche nach dem heiligen Gral, gerade bei den im Bereich der elektronischen Musik üblichen Remix-Fluten, natürlich ungemein.

Für die  DJs ergibt sich daher die nahezu unlösbare Aufgabe herauszubekommen welche der Produzenten, deren Titel sich in der eigenen Musiksammlung befinden, Mitglied der GEMA oder einer anderen der unzähligen Verwertungsgesellschaften sind. Wie genau das in Zukunft auch praktisch aussehen soll ist bisher noch nicht wirklich geklärt, wobei laut GEMA sich der DJ selbst nicht darum kümmern muss ?!? Aus unserer Sicht stehen hier in erster Linie die Produzenten, Labels und Verlage in der Bringpflicht den Konsumenten ihrer Tracks diese Informationen zukommen zu lassen. Wir können uns ebenso gut vorstellen, dass die jeweiligen Download-Portale und Promo-Anbieter (sofern diese nicht bereits selbst die Lizenz gezahlt haben) diese Informationen direkt mit jedem Titel ausliefern, bzw. diese sichtlich markieren, ob das jedoch thematisiert wird werden wir wohl erst in den nächsten Monaten erfahren. An dieser Stelle noch eine nicht unerhebliche Anmerkung, Produzenten die GEMA-Mitglied sind und parallel dazu ihre eigenen, durch die GEMA-Mitgliedschaft automatisch geschützten Titel öffentlich spielen, müssen hierfür ebenfalls zahlen, auch wenn sie faktisch Urheber des Titels sind.

Kommen wir also zum zweiten, noch unerfreulicheren Punkt, und die meisten werden es sicherlich auch schon befürchtet haben, zumal es gerade für die unliebsam genannten “Bedroom-DJs” nicht gut ausgehen wird. In der digitalen Welt sind Podcasts und Live-Streams, Audio wie auch Video, an der Tagesordnung, aber leider nicht von der Zahlungspflicht der GEMA ausgenommen. Grundsätzlich muss jeder, der seine Mixe öffentlich zur Verfügung stellt und dabei GEMA geschütztes Material spielt auch dafür zahlen. Es ist dabei unerheblich wie viel, bzw. ob überhaupt Zuhörer erreicht werden, allein das öffentliche Anbieten und die Möglichkeit, dass es andere anhören können reicht aus um die Zahlungspflicht auszulösen. Glück im Unglück für die DJs, die sich ausschließlich aufs Radio begrenzen, hier wird bereits durch den jeweiligen Sender die Lizenzgebühr abgeführt, das gilt ebenso für die Mix-Archive des Senders (Live-Mitschnitte). Ebenso werden die  so genannten Private-Modes nicht von der GEMA abgedeckt, wie es z.B. auf Soundcloud angeboten wird, bei denen man nur bestimmten Personen das Recht zum hören einräumt, der Mix selbst für die Öffentlichkeit allerdings nicht sichtbar/hörbar ist. Inwieweit das das Ruder noch herumreist bleibt natürlich fraglich. Für DJs die selbst keinen Verdienst durch ihr Auflegen haben, wird sich am Ende allein die Frage stellen, ob es überhaupt noch Sinn macht dieses Hobby weiter zu verfolgen.

Zum Thema wann genau tatsächlich für einen GEMA geschützten Titel zu zahlen ist, gibt es einen weiterführenden Artikel auf der De:Bug Webseite (http://de-bug.de/medien/archives/welche-djs-mussen-gema-zahlen.html), den man sich dringend mal zu Gemüte führen sollte. Eines wollen wir noch vorweg nehmen, es lebe das Vinyl, denn wer ausschließlich mit dem schwarzen Gold arbeitet, der ist mal ganz fein raus ;-) und wer seine, bereits vor dem 01.04.2013, umfangreiche Musiksammlung lizenzieren möchte kann diese, kulanter Weise bis, 31.12.2013 für einen Pauschbetrag von 125€ bei der GEMA anmelden. Alle neuen Titel werden direkt und pauschal nach Anzahl (keine ID Tracklisten) mit 0,13€ abgerechnet, entgegen etwaiger Gerüchte allerdings zum Glück nur einmalig und nicht jedes Jahr aufs Neue, sofern die Titel rein physisch auf der Platte bleiben wo sie sind.

Ein offizielles FAQ zum VR-Ö mit einer Menge an interessanten Infos könnt ihr hier HERUNTERLADEN

Alle Klarheiten beseitigt?

Hier noch die wichtigsten Fakten zum VR-Ö direkt von der GEMA (Pressemitteilung vom 14.03.2013):

Der Tarif VR-Ö regelt die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe von kopierten Musikwerken z. B. im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Clubs, Diskotheken. Die Lizenzierung erfolgt bei demjenigen, der für die Vervielfältigung verantwortlich ist, also bei demjenigen, der diese auch selbst vornimmt oder diese beauftragt.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Vergütung: Die Vergütung beträgt 0,13 EUR je Musikwerk, das zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt wird. Vervielfältigungen (Kopien), die einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe genutzt werden.
  • Bestehende Musikdatenbank: Vervielfältigungen, die vor dem 1.4.2013 vorgenommen wurden, können nachträglich über einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 125,00 EUR netto für alle Musikdateien lizenziert werden, sofern dieses bis zum 31.12.2013 erfolgt.
  • Sicherungskopien: Die Herstellung von Back-ups ist nicht vergütungspflichtig. Erst wenn die Sicherungskopie zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe aktiviert wird, ist diese einmalig in Höhe von pauschal EUR 125,- (oder als Einzellizenz 0,13 EUR je Musikwerk) zu vergüten. Gleiches gilt für das Überspielen einer Musikdatenbank von einem Datenträger auf einen anderen.
  • Gesamtvertragsnachlass: Die Mitglieder von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen hat, erhalten einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20%.

Bitte beachten Sie den umfassenden Fragenkatalog zum Tarif VR-Ö unter www.gema.de/vroe – Für Fragen rund um VR-Ö bietet die GEMA interessierten Nutzern eine Service-Hotline an. Ab 18.03.2013 bis 22.03.2013 steht montags bis freitags von 15:00 – 17:00 Uhr ein Tarifexperte zur Verfügung unter Telefon: 0800 440 8000

 

 

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Polizeistaat Soundcloud und der Patriot-Act für Musik

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Um es kurz vorweg zu nehmen, da diese Diskussion bereits nach der Veröffentlichung auf Neon.de aufkam: Dieser Text zielt in erster Linie auf die Sicht der jenigen ab, die Musik auf Soundcloud bereitstellen und verbreiten möchten, sprich Produzenten, Labels, Promo-Anbieter etc … nur indirekt betrifft es die eigentlichen Hörer, i.e. Endverbraucher, nur falls sich jemand an der Phrase “es gäbe keine adäquate Alternative” stören sollte. Gerade im reinen Listening-Bereich gibt es diese natürlich en masse.

Die Frage “wer nutzt alles Soundcloud?” zu beantworten dauert sicherlich länger als sich der Frage “wer nutzt es nicht?” anzunehmen , was allein daraus resultiert, dass es keine wirklich adäquate Alternative gibt und SC damit quasi ein Monopol inne hat. Zu was sich jedoch Monopole in der Regel entwickeln zeigt die Vergangenheit zweifellos und da macht auch SC keine Ausnahme.

In letzter Zeit hört man im direkten Kontakt mit Bekannten, dass diese das Verhalten von SC gegenüber den zahlenden Kunden nur noch als frustrierend empfinden, denn hier findet anscheinden eine förmliche Unterjochung statt die jeden unter Generalverdacht stellt. Mit der gezielten Bekämpfung von Spam, so die offizielle Begründung, hat das jedoch nichts mehr zu tun, eher kommt es einer zufallsgenerierten Bekämpfung gleich. Teilweise werden Nutzern diverse Funktionen für Monate gesperrt und mit seltsamen Floskeln abgehandelt, die jeder Grundlage entbehren. “Sie haben in den letzten 24h ihre Sounds in mehr als 75 Gruppen gepostet” … ja wozu nutzt man Soundcloud denn, doch genau dafür, das verbreiten der “eigenen” Sounds! Allein als Webspace zum Uploaden und hosten von Daten sind bis zu 500€ im Jahr dann doch etwas zu viel. Man schießt hier definitiv um Lichtjahre über das Ziel hinaus und restriktiert genau die Funktionen, die den Grundstein dafür legen sich bei SC anzumelden und diese Plattform zu nutzen.

“Sie folgen zu vielen neuen Accounts in einer zu kurzen Zeit” , ja gut bei der Menge an Musik die einem vielleicht gefällt ist man doch gern Up-to-date was neue Künstler anbelangt, was bitte soll also der Scheiss? “Dein Like/Repost-Verhalten kommt uns etwas seltsam vor” , aha wie soll es denn unseltsam aussehen, da kommt einem doch eher das Verhalten von SC mehr als nur “etwas” seltsam vor! Die Funktion hätte man sich dann auch getrost sparen können, den genau hier geht auch der Angriff auf die “normalen” reinen Listening-Nutzer los, die quasi nur am hören neuer Sounds interessiert sind und auch zeigen wollen was ihnen gefällt.

Was hier abläuft ist reine Schikane und ein ordentlicher Tritt in den Allerwertesten der eigenen zahlenden Basis, was an sich schon dämlich ist, man sollte nie die Hand beißen die einen füttert, denn wo wäre SC jetzt ohne genau diese Leute? Die Unfähigkeit ordentliche Algorithmen zu entwickeln um Urheberrechtsverletzungen (so werden z.B. neu produzierte Tracks auf Grund von Urheberrechtsverletzungen einfach nicht frei geschaltet, wie auch immer das gehen soll, selbst wenn der Track gerade frisch aus CuBase rausgeflutscht ist) oder Spam zu unterbinden mündet in einer pauschalisierten Verurteilung und Blockierung von Allem was nur irgendwie, möglicherweise, eventuell den Anschein hat irgendetwas zu sein … woher kennen wir das denn?

 In diesem Sinne, lasst euch das nicht gefallen … Programmierer und Investoren dieser Welt, es wird Zeit eine Alternative zu schaffen, und Eines verspreche ich, an Zulauf von neuen Nutzern wird es definitiv nicht mangeln !!!

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Johannes Brecht – Holla EP (Sunday Music)

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Holla” die Waldfee sag ich nur, schön dezenter Deephouse-Sound, klassisch strukturiert und wohlig warm schieben sich die einzelnen Synth-Sequenzen durch die Ohren, die dabei leicht an diverse 90er-Jahre Hymnen erinnern um sich dann mit Orgel und Bongos ein kleines Ping-Pong-Match zu geben, schöne fluffige Nummer für den Tanz in den Sonnenuntergang. „Bob“ hingegen wirkt da schon wesentlich abgestumpfter, da hier der perkussive Groove im Vordergrund steht und damit einfach technoider auf die Tanzfläche geschoben wird, hier und da noch ein paar dubbige Stabs, sicherlich ein angemessener Lückenfüller. „People“ hat den konventionellen Housegroove im Blut, klingt aber mit den leicht kindlich wirkenden Piano-Klängen irgendwie nicht seriös, dazu noch ein paar Eingeborenen-Gesangs-Vocals, für meinen Teil einfach schrecklicher Bummi-House-Sound der aber sicherlich eine Menge an Freunden in der heute so anspruchslosen Szene finden wird. Stark angefangen und leider auch stark nachgelassen.

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Hanfry Martinez – Distraction Way EP (La vie en Rose)

6113384Disco 90“ ist mal ne feine Geschichte, wenn man leicht krank verspulten Acid-House-Sound mag, und das tu ich wohl sehr. Der Track grooved locker flockig vor sich hin, gespickt mit einer Menge an seltsamen Tönen zu denen man ganz ordentlich ein paar lustige Faxen auf der Tanzfläche abliefern kann. „Sunday Gathering“ ist dann in Koop mit Terence Terry entstanden und bringt dabei einen schön minimalen House-Sound auf den Plattenteller, reduzierte Beats und ein eingängiger Groove versprühen eine subtile Deepness die von der lasziven Frauenstimme im Hintergrund nahezu perfektioniert wird. Der Dyed Soundorom Remix im Gegenzug ist dann leider etwas zu monoton geworden, hier fehlt entweder der richtige Groove oder eben die notwendige Abwechslung, doch dafür gibt es ja noch den Digi-Bonus, denn „Hanfry Scan“ schiebt dann noch mal gepflegt über die Acid-House-Tanzflächen und bringt den Hypno-Faktor mit den man in besagtem Remix leider vergeblich suchte, definitiv ein feines Gesamtpaket!

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Rory Phillips – Mixed Fortunes 3

Es grooved gewaltig auf der neuen Mixed Fortunes, sicherlich 80s-Synth-Pop-House oder wie auch immer man es nennen möchte muss man mögen, tut man dies jedoch so ist man hier an der genau richtigen Adresse. “Don´t Stop” gots the Groove und das mit Sicherheit, schöne alte Analog-Synth Basslines die perfekt arrangiert sind greifen direkt die Beine an. Dazu gibt es diverse Pads und Strings die auch an diverse SuperNintendo-Sounds erinnern, oben drauf noch eine etwas klischeehafte Roboterstimme, aber es passt halt irgendwie. Sehr cooler Gute-Laune-Sound. “E-Bow” dann eher im Deephouse angesiedelt macht bei 115 bpm einen sehr lässigen Eindruck, der gerade durch die im PingPong platzierten Pianos und Strings zum träumen einlädt und einen schönen spacigen Character generiert, zum Ende hin allerdings leider etwas überfrachtet wirkt.

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Strip Steve – Astral Projection (Boysnoize Records)

Sommerlich und beschwingt geht’s bei Strip Steves neuem Release auf BNR los, klassische 80s Synthies , eine groovige Bassline gepaart mit einer eingängigen Melodie und sonnigen Vocals, genau das Richtige um unbeschwert im Cabrio durch die Gegend zu cruisen. Zum Original gibt es dann noch eine Menge an Remixen, von Andy Petr, Kink und Boys Noize, die es sich natürlich nicht nehmen lassen auf dem eigenen Label auch etwas beizusteuern. In der Summe ein rundes Release mit schönem 80er Disco-House-Flair und trotzdem genug Abwechslung innerhalb der einzelnen Remixe um mehrere Zielgruppen zu bedienen.

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Luke Solomon – Lonely Dancer (The Classic Music Company)

Ein Six-Pack hat noch nie geschadet, dachte sich Herr Solomon sicherlich auch und lässt neben dem Original direkt noch 5 Versionen von “Lonely Dancer” antraben. Das Original selbst kommt gepflegt deep daher, verschoben schöne Pads und ein Stimme die entfernt an Underworld erinnert, das Gesamte jedoch fast schon in die Pop-Ecke drängt. Die Remixe dann doch eher technoid housiger im unteren BPM-Bereich. Sowohl Ewan Pearson wie auch Emperor Machine greifen in ihren Remixen auf wirkungsvolle Synthies zurück, 303 und Moog lassen grüßen, mal mit Acid und mal ohne, mal mit Vocals und mal ohne, so gehört sich das. Zum Abschluss gibt es noch den „Bonus Dub“ der etwas experimenteller und schräg mit Minimal-House-Charakter daher kommt. Ein rundum feines Paket das man durchaus gehört haben sollte.

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Paul Woolford – The Lab 04 (The Lab)

The Lab, sprich “das Labor” soll auch genau als solches, zumindest im akustischen Sinne, dienen und hat sich seit 2009 nicht zuletzt durch Gast-DJs wie Seth Troxler, Steve Bug oder Loce Dice als „Brand“ etabliert um auf neue interessante Künstler aufmerksam zu machen. Bei der aktuell vierten Ausgabe steht nun Paul Woolford an den Tellern, wobei man sich immer wieder freuen darf, dass es die DoppelCD sowohl als „in the Mix“, aber auch als DJ-freundliche Einzeltracksammlung gibt. Auf CD1 geht es wohl um den Sonnenaufgang an sich mit einer Menge an Electro, Breakbeats und schönen Pad-Landschaften gepaart mit epischen House-Tracks von u.a. Chez Damier oder Hunee. CD2 richtet sich dann eher an die aktuelle Clublandschaft. Sehr technoid minimalistisch mit dem Hang zum aktuellen Dubhype überzeugt diese aber mit einer großartigen Trackauswahl und einem enormen Abwechslungsreichtum, gerade wenn es gegen Ende hin mit Trevino und Achterbahn d’Amour leicht acidlastig wird. Definitiv ein Paket das man sich zu Gemühte führen sollte, und wenn nicht alle dann dürften zumindest einzelne Tracks jedes DJ-Set bereichern.

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Tone of Arc – Shaking the Sky (No.19)

 Tone of Arc schickt auf No.19 zwei sehr feine House-Tracks ins Rennen die sicherlich schnell den Weg auf die Tanzflächen finden werden. „Shaking the Sky“ geht eher in eine progressive Richtung mit Tendenzen zum Discohouse getragen von einer eingängig fordernden Bassline gespickt mit divers gehauchten Vocals, sehr funktional und wirkungsvoll. „No Pushers“ hingegen bedient den eher deepen Part und das wirklich sehr gut. Gediegene Soft-Pads, ein seicht wobbelnder Bass gepaart mit diversen Stimmchen die hier und da durch den Raum schweben. Die Organ-Melo zwischendurch bleibt zudem im Gedächtnis, nur die Synth-Eskapade im letzten Drittel mag nicht so ganz überzeugen.

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